Sie wurden geschädigt? Dann sind unsere Leistungen für Sie 100% kostenfrei!

Unfallgutachten in Ihrer Region

*Wir sind ganztags auch an Wochenenden und Feiertagen für Sie verfügbar.

Wofür benötigt man ein Unfall- bzw. Schadengutachten?

Nach einem unverschuldeten Unfall ist ein Schadengutachten eines KFZ- Gutachters notwendig, um die Reparaturkosten, Wertminderung sowie weitere anfallenden Kosten zu ermitteln.

Des Weiteren dient ein Schadengutachten als Grundlage für die Versicherungszahlungen und Reparaturkostenausgleichungen.

Unfallgutachten vom KFZ-Gutachter

Unfallgutachten im Überblick

Gutachten von Haftpflichtschäden

Wenn Sie in einen unverschuldeten Unfall verwickelt waren, dürfen und sollten Sie immer einen eigenen KFZ-Gutachter beauftragen, auch wenn die gegnerische Versicherung die gesamte Abwicklung anbietet. Mit der Beauftragung eines eigenen KFZ-Gutachters stellen Sie sicher das in Ihrem Interesse gehandelt wird. Unsere Leistungen und Kosten werden von der Versicherung des Unfallgegners getragen.

Im Gutachten wird der Schadensumfang sowie die Reparaturkosten kalkuliert und mittels Fotos dokumentiert, somit ist eine Beweissicherung gegeben und für Sie im Streitfall der Rechtsweg jederzeit offen. Das Gutachten dient als Grundlage für die Zahlung aller anfallenden Kosten durch die gegnerische Versicherung.

Gutachten von Kaskoschäden

Ein Kaskoschaden liegt vor sobald Ihr Fahrzeug durch z.B. Wettereinflüsse, Vandalismus beschädigt wurde, oder Sie es selbst beschädigt haben. Um diesen Schaden durch Ihre Versicherung regulieren zu lassen, benötigen Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.

In den meisten Fällen bestimmt die Versicherung einen eigenen KFZ-Gutachter der den Schaden begutachtet. Dennoch können Sie bei Ihrer Versicherung erfragen ob Sie den KFZ-Gutachter selbst wählen dürfen.

Ebenfalls können Sie uns kontaktieren wenn Sie mit einem Gutachten der Versicherung nicht zufrieden oder einverstanden sind.

Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist lediglich eine kaufmännische Kalkulation der Reparaturkosten und hat kaum bzw. keinen beweissichernden Charakter. Ein Gutachten ist einem Kostenvoranschlag nach einem unverschuldeten Unfall immer vorzuziehen. Vor allem weil in einem Kostenvoranschlag viele Positionen bzw. Kosten die Ihnen zustehen gar nicht berücksichtigt werden.

In einem Kaskoschadenfall könnte Ihre Versicherung Sie bitten einen Kostenvoranschlag einzuholen, in diesem Fall sind wir genau die Richtigen für Sie. Wir dokumentieren den Schaden ebenfalls mit Bildern und gehen bei der Kalkulation mit der gleichen Sorgfalt wie in einem Gutachten vor.

Reparaturbestätigung

Nach der Reparatur eines Schadens an Ihrem Fahrzeug ist es zu empfehlen eine Reparaturbestätigung durch einen KFZ-Gutachter durchführen zu lassen. Hier wird abgeprüft ob die Reparatur des Schadens sach- & fachgerecht durchgeführt wurde.

Die Reparaturbestätigung können Sie bei der Versicherung einreichen und stellen somit sicher das die Reparatur dokumentiert ist.

Außerdem dient es zu Vermeidung von Problemen bei einem erneuten Schaden im gleichen Bereich.

Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall

Freie Wahl eines eigenen Gutachters

Sie können und sollten Ihren KFZ-Gutachter immer selbst auswählen und beauftragen. Somit wird in Ihrem Interesse gehandelt.

Oft bietet die gegnerische Versicherung die gesamte Abwicklung des Schadens an, dies sollten sie dankend ablehnen.

Nach einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für den KFZ-Gutachter von der gegnerischen Versicherung getragen.

Beratung durch einen Rechtsanwalt

Die Beratung durch einen Rechtsanwalt wird heutzutage immer empfohlen. Somit stellen Sie sicher das alle Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.

Wir arbeiten mit sehr erfahrenen Anwälten zusammen und können auf Wunsch einen Kontakt herstellen.

Auch diese Kosten werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Erstattung der Abschleppkosten

Falls Ihr Fahrzeug nach einem Unfall abgeschleppt werden musste, können Sie auch diese Kosten gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Auch die Standkosten Ihres verunfallten Fahrzeugs auf dem Hof des Abschleppunternehmens müssen Sie nicht selbst tragen.

Erstattung der Mietwagenkosten

Ist Ihr Fahrzeug nach einem Schaden nicht mehr verkehrssicher oder handelt es sich um einen Totalschaden, dann haben Sie das Recht auf einen Mietwagen.

Falls Ihr Fahrzeug nach dem Schaden verkehrssicher sein sollte, dann können Sie für die Dauer der Reparatur ebenfalls einen Mietwagen in Anspruch nehmen.

Die Klasse des Mietwagens sowie die Kosten bestimmen wir im Gutachten.

Entschädigung des Nutzungsausfalls

Da Sie Ihr Fahrzeug für die Dauer der Reparatur nicht nutzen können bekommen Sie für diese Dauer eine Entschädigung, sofern Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen.

Falls es sich bei Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall um einen Totalschaden handeln sollte, haben Sie das Recht auf eine Entschädigung für die Dauer einer Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs. Die Wiederbeschaffungsdauer wird von uns im Gutachten festgelegt.

Fiktive Abrechnung (Auszahlung aller Kosten)

Sie möchten vorerst keine Reparatur durchführen oder die Reparatur selbst in die Hand nehmen?

Dann können Sie sich die vollumfänglichen Reparaturkosten (netto) auszahlen lassen.