KFZ-Gutachter für Tuttlingen
- 100% kostenfrei
- Aufnahme auch bei Ihnen vor Ort
- Gutachten in wenigen Stunden
*Wir sind ganztags auch an Wochenenden und Feiertagen für Sie verfügbar.
Ihr KFZ-Sachverständigenbüro in Tuttlingen
Durch einen unverschuldeten Unfall ist ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden?
Wir sind Ihre Experten in Sachen Kfz-Gutachten in Tuttlingen und Umgebung. Bei unseren Ingenieuren mit Sachverstand und mehrjähriger Berufserfahrung sind Sie in den besten Händen. In den meisten Fällen können wir Ihnen einen Termin schon in den nächsten 24 Stunden bei uns anbieten.
Gerne kommen wir auch zu Ihnen und nehmen den Schaden vor Ort auf. Das Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Stunden.
Auch die komplette Abwicklung des Unfall- und Schadengutachtens können wir für Sie übernehmen. So dass Sie so wenig Aufwand wie möglich haben.
Unsere Leistungen in Tuttlingen & Umgebung
Schaden-/ Unfallgutachten in Tuttlingen
Im Falle eines unverschuldeten Unfalles ist ein Schadensgutachten eines Kfz-Gutachters notwendig, damit die Reparaturkosten, die Wertminderung und alle weiteren anfallenden Kosten ermittelt werden können. Ein Unfallgutachten dient zudem als Grundlage für die Versicherungszahlungen und Reparaturkostenausgleichungen.
Oldtimergutachten in Tuttlingen
Benötigen Sie ein Oldtimergutachten? Dann vertrauen Sie auf unsere professionellen Kompetenzen. Wir sind offizieller classic-analytics Bewertungspartner und somit berechtigt, Bewertungen für Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge nach den Qualitätsrichtlinien der classic-analytics durchzuführen.
Wertgutachten in Tuttlingen
Sie möchten den Wert Ihres Fahrzeugs ermitteln, um zu erfahren für welchen Preis Sie es verkaufen können?
Es ist an der Zeit, Ihr Leasingfahrzeug abzugeben und Sie fürchten Nachzahlungen aufgrund von Gebrauchsspuren bzw. Beschädigungen?
Unser Team nimmt eine Fahrzeugbewertung vor, wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert und dokumentieren den Zustand.
Ihre Rechte nach einem Unfall
Freie Wahl eines eigenen Gutachters
Sie können und sollten Ihren KFZ-Gutachter immer selbst auswählen und beauftragen. Somit wird in Ihrem Interesse gehandelt.
Oft bietet die gegnerische Versicherung die gesamte Abwicklung des Schadens an, dies sollten sie dankend ablehnen.
Nach einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für den KFZ-Gutachter von der gegnerischen Versicherung getragen.
Beratung durch einen Rechtsanwalt
Die Beratung durch einen Rechtsanwalt wird heutzutage immer empfohlen. Somit stellen Sie sicher das alle Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.
Wir arbeiten mit sehr erfahrenen Anwälten zusammen und können auf Wunsch einen Kontakt herstellen.
Auch diese Kosten werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Erstattung der Abschleppkosten
Falls Ihr Fahrzeug nach einem Unfall abgeschleppt werden musste, können Sie auch diese Kosten gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Auch die Standkosten Ihres verunfallten Fahrzeugs auf dem Hof des Abschleppunternehmens müssen Sie nicht selbst tragen.
Erstattung der Mietwagenkosten
Ist Ihr Fahrzeug nach einem Schaden nicht mehr verkehrssicher oder handelt es sich um einen Totalschaden, dann haben Sie das Recht auf einen Mietwagen.
Falls Ihr Fahrzeug nach dem Schaden verkehrssicher sein sollte, dann können Sie für die Dauer der Reparatur ebenfalls einen Mietwagen in Anspruch nehmen.
Die Klasse des Mietwagens sowie die Kosten bestimmen wir im Gutachten.
Entschädigung des Nutzungsausfalls
Da Sie Ihr Fahrzeug für die Dauer der Reparatur nicht nutzen können bekommen Sie für diese Dauer eine Entschädigung, sofern Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen.
Falls es sich bei Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall um einen Totalschaden handeln sollte, haben Sie das Recht auf eine Entschädigung für die Dauer einer Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs. Die Wiederbeschaffungsdauer wird von uns im Gutachten festgelegt.
Fiktive Abrechnung (Auszahlung aller Kosten)
Sie möchten vorerst keine Reparatur durchführen oder die Reparatur selbst in die Hand nehmen?
Dann können Sie sich die vollumfänglichen Reparaturkosten (netto), die wir im Gutachten kalkuliert haben, auszahlen lassen.