KFZ-Gutachter für Rottweil
- 100% kostenfrei
- Aufnahme auch bei Ihnen vor Ort
- Gutachten in wenigen Stunden
*Wir sind ganztags auch an Wochenenden und Feiertagen für Sie verfügbar.
Ihr KFZ-Sachverständigenbüro in Rottweil
Sie geraten in einen Unfall, an dem Sie keine Schuld tragen und Ihr Fahrzeug erleidet dabei einen Schaden?
In diesem Fall sind wir von 2S-KFZ der richtige Ansprechpartner! Ihre Experten für ein Kfz-Gutachten in Rottweil und Umgebung. Bei uns werden Sie ausschließlich von Ingenieuren mit Sachverstand und mehrjähriger Berufserfahrung betreut. Einen Termin erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Gerne nehmen wir Ihnen alle Aufwände ab und übernehmen für Sie die die komplette Abwicklung des Unfall- bzw. Schadengutachten. Dazu gehört, dass wir auf Wunsch auch zu Ihnen kommen und den Schaden vor Ort aufnehmen.
In der Regel erhalten Sie das Gutachten schon wenige Stunden nach der Schadensaufnahme.
Unsere Leistungen in Rottweil & Umgebung
Schaden-/ Unfallgutachten in Rottweil
Geraten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall ist es wichtig ein Schadensgutachten von einem KFZ-Gutachter erstellen zu lassen. Dies ist nötig um die Reparaturkosten, die Wertminderung sowie weitere anfallende Kosten zu ermitteln. Das Unfallgutachten dient gleichzeitig auch als Grundlage für die Versicherungszahlungen und Reparaturkostenausgleichungen.
Oldtimergutachten in Rottweil
Wir von 2S-KFZ sind echte Experten, wenn es um das Erstellen von Oldtimerbewertung bzw. Oldtimergutachten geht. Als offizieller classic-analytics Bewertungspartner sind wir zur Durchführung von Bewertungen für Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge nach den classic-analytics Qualitätsrichtlinen berechtigt.
Wertgutachten in Rottweil
Sie wollen wissen was Ihr Fahrzeug noch wert ist, da Sie es verkaufen? Oder Sie müssen Ihr Leasingfahrzeug abgeben und fürchten Nachzahlungen aufgrund von Gebrauchsspuren bzw. Beschädigungen? Durch ein Wertgutachten, werden genau diese Fragen geklärt. Wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert und dokumentieren den Zustand des Fahrzeugs.
Ihre Rechte nach einem Unfall
Freie Wahl eines eigenen Gutachters
Sie können und sollten Ihren KFZ-Gutachter immer selbst auswählen und beauftragen. Somit wird in Ihrem Interesse gehandelt.
Oft bietet die gegnerische Versicherung die gesamte Abwicklung des Schadens an, dies sollten sie dankend ablehnen.
Nach einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für den KFZ-Gutachter von der gegnerischen Versicherung getragen.
Beratung durch einen Rechtsanwalt
Die Beratung durch einen Rechtsanwalt wird heutzutage immer empfohlen. Somit stellen Sie sicher das alle Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.
Wir arbeiten mit sehr erfahrenen Anwälten zusammen und können auf Wunsch einen Kontakt herstellen.
Auch diese Kosten werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Erstattung der Abschleppkosten
Falls Ihr Fahrzeug nach einem Unfall abgeschleppt werden musste, können Sie auch diese Kosten gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Auch die Standkosten Ihres verunfallten Fahrzeugs auf dem Hof des Abschleppunternehmens müssen Sie nicht selbst tragen.
Erstattung der Mietwagenkosten
Ist Ihr Fahrzeug nach einem Schaden nicht mehr verkehrssicher oder handelt es sich um einen Totalschaden, dann haben Sie das Recht auf einen Mietwagen.
Falls Ihr Fahrzeug nach dem Schaden verkehrssicher sein sollte, dann können Sie für die Dauer der Reparatur ebenfalls einen Mietwagen in Anspruch nehmen.
Die Klasse des Mietwagens sowie die Kosten bestimmen wir im Gutachten.
Entschädigung des Nutzungsausfalls
Da Sie Ihr Fahrzeug für die Dauer der Reparatur nicht nutzen können bekommen Sie für diese Dauer eine Entschädigung, sofern Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen.
Falls es sich bei Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall um einen Totalschaden handeln sollte, haben Sie das Recht auf eine Entschädigung für die Dauer einer Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs. Die Wiederbeschaffungsdauer wird von uns im Gutachten festgelegt.
Fiktive Abrechnung (Auszahlung aller Kosten)
Sie möchten vorerst keine Reparatur durchführen oder die Reparatur selbst in die Hand nehmen?
Dann können Sie sich die vollumfänglichen Reparaturkosten (netto), die wir im Gutachten kalkuliert haben, auszahlen lassen.