KFZ-Gutachter für Freiburg im Breisgau
- 100% kostenfrei
- Aufnahme auch bei Ihnen vor Ort
- Gutachten in wenigen Stunden
*Wir sind ganztags auch an Wochenenden und Feiertagen für Sie verfügbar.
Ihr KFZ-Sachverständigenbüro in Freiburg
Es gab einen Unfall, an dem Sie keine Schuld haben und Ihr Fahrzeug wurde dabei beschädigt?
Dann sind Sie bei 2S-KFZ genau richtig! Wir sind Ihre Experten rund um das Thema Kfz-Gutachten in Freiburg und Umgebung. In den aller meisten Fällen erhalten Sie einen Termin innerhalb der nächsten 24 Stunden und werden ausschließlich von Experten betreut, die über Sachverstand und mehrjährige Berufserfahrung verfügen.
Gerne übernehmen wir für Sie die komplette Abwicklung des Unfall- bzw. Schadengutachten und nehmen Ihnen so sämtliche Aufwände ab. Wenn Sie es wünschen, kommen wir gerne auch zu Ihnen, um den Schaden vor Ort aufzunehmen.
Nach der Schadensaufnahme, erhalten Sie das Gutachten in der Regel innerhalb weniger Stunden.
Unsere Leistungen in Freiburg & Umgebung
Schaden-/ Unfallgutachten in Freiburg
In dem Fall, dass Sie in einen Unfall geraten, an dem Sie keine Schuld tragen, ist es für die Ermittlung der Reparaturkosten, der Wertminderung sowie weiterer Kosten notwendig ein Schadengutachten von einem KFZ-Gutachter erstellen zu lassen. Dieses dient gleichzeitig als Grundlage für die Versicherungszahlungen und Reparaturkostenausgleichungen.
Oldtimergutachten in Freiburg
Sie besitzen einen Oldtimer und benötigen für diesen ein Wertgutachten? Dann sind Sie bei uns in guten Händen. Als offizieller classic-analytics Bewertungspartner sind wir zur Durchführung von Bewertungen für Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge nach den classic-analytics Qualitätsrichtlinen berechtigt.
Wertgutachten in Freiburg
Sie wollen Ihr Fahrzeug verkaufen und möchten in Erfahrung bringen, was das Fahrzeug noch wert ist? Oder Sie stehen kurz vor der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs und fürchten mögliche Nachzahlungen aufgrund von Gebrauchsspuren oder Beschädigungen? Dann ist ein Wertgutachten genau das was sie brauchen. Wir von 2S-KFZ nehmen eine Fahrzeugbewertung vor, ermitteln den Wiederbeschaffungswert und dokumentieren den Zustand.
Ihre Rechte nach einem Unfall
Freie Wahl eines eigenen Gutachters
Sie können und sollten Ihren KFZ-Gutachter immer selbst auswählen und beauftragen. Somit wird in Ihrem Interesse gehandelt.
Oft bietet die gegnerische Versicherung die gesamte Abwicklung des Schadens an, dies sollten sie dankend ablehnen.
Nach einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für den KFZ-Gutachter von der gegnerischen Versicherung getragen.
Beratung durch einen Rechtsanwalt
Die Beratung durch einen Rechtsanwalt wird heutzutage immer empfohlen. Somit stellen Sie sicher das alle Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.
Wir arbeiten mit sehr erfahrenen Anwälten zusammen und können auf Wunsch einen Kontakt herstellen.
Auch diese Kosten werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Erstattung der Abschleppkosten
Falls Ihr Fahrzeug nach einem Unfall abgeschleppt werden musste, können Sie auch diese Kosten gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Auch die Standkosten Ihres verunfallten Fahrzeugs auf dem Hof des Abschleppunternehmens müssen Sie nicht selbst tragen.
Erstattung der Mietwagenkosten
Ist Ihr Fahrzeug nach einem Schaden nicht mehr verkehrssicher oder handelt es sich um einen Totalschaden, dann haben Sie das Recht auf einen Mietwagen.
Falls Ihr Fahrzeug nach dem Schaden verkehrssicher sein sollte, dann können Sie für die Dauer der Reparatur ebenfalls einen Mietwagen in Anspruch nehmen.
Die Klasse des Mietwagens sowie die Kosten bestimmen wir im Gutachten.
Entschädigung des Nutzungsausfalls
Da Sie Ihr Fahrzeug für die Dauer der Reparatur nicht nutzen können bekommen Sie für diese Dauer eine Entschädigung, sofern Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen.
Falls es sich bei Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall um einen Totalschaden handeln sollte, haben Sie das Recht auf eine Entschädigung für die Dauer einer Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs. Die Wiederbeschaffungsdauer wird von uns im Gutachten festgelegt.
Fiktive Abrechnung (Auszahlung aller Kosten)
Sie möchten vorerst keine Reparatur durchführen oder die Reparatur selbst in die Hand nehmen?
Dann können Sie sich die vollumfänglichen Reparaturkosten (netto), die wir im Gutachten kalkuliert haben, auszahlen lassen.