KFZ-Gutachter für St. Georgen
- 100% kostenfrei
- Aufnahme auch bei Ihnen vor Ort
- Gutachten in wenigen Stunden
*Wir sind ganztags auch an Wochenenden und Feiertagen für Sie verfügbar.
Ihr KFZ-Sachverständigenbüro in St. Georgen
Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und nun einen Schaden an Ihrem Fahrzeug?
Dann sind wir Ihre Experten in Sachen Kfz-Gutachten in Sankt Georgen und Umgebung. Bei uns werden Sie nur von Ingenieuren mit Sachverstand und mehrjähriger Berufserfahrung betreut. Einen Termin erhalten Sie meist innerhalb der nächsten 24 Stunden.
Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen und nehmen den Schaden vor Ort auf. In der Regel erhalten Sie das Gutachten innerhalb weniger Stunden.
Außerdem übernehmen wir gerne die komplette Abwicklung der Unfall- und Schadengutachten und nehmen Ihnen somit alle Aufwände ab.
Unsere Leistungen in Sankt Georgen
Schaden-/ Unfallgutachten in
St. Georgen
Nach einem unverschuldeten Unfall ist ein Schadengutachten eines KFZ- Gutachters notwendig, um die Reparaturkosten, die Wertminderung sowie weitere anfallenden Kosten zu ermitteln.
Des Weiteren dient ein Unfallgutachten als Grundlage für die Versicherungszahlungen und Reparaturkostenausgleichungen.
Oldtimergutachten in
St. Georgen
Sie benötigen eine Oldtimerbewertung beziehungsweise ein Oldtimergutachten? Dann können Sie auf unsere Kompetenz vertrauen. Wir agieren als offizieller classic-analytics Bewertungspartner und sind berechtigt, Bewertungen für Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge nach den classic-analytics Qualitätsrichtlinen durchzuführen.
Wertgutachten in
St. Georgen
Sie haben geplant Ihr Fahrzeug zu verkaufen und möchten den Wert welchen Sie erhalten können in Erfahrung bringen? Sie müssen Ihr Leasingfahrzeug abgeben und fürchten Nachzahlungen aufgrund von Gebrauchsspuren bzw. Beschädigungen? Wer nehmen eine Fahrzeugbewertung vor, ermitteln den Wiederbeschaffungswert und dokumentieren den Zustand.
Ihre Rechte nach einem Unfall
Freie Wahl eines eigenen Gutachters
Sie können und sollten Ihren KFZ-Gutachter immer selbst auswählen und beauftragen. Somit wird in Ihrem Interesse gehandelt.
Oft bietet die gegnerische Versicherung die gesamte Abwicklung des Schadens an, dies sollten sie dankend ablehnen.
Nach einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für den KFZ-Gutachter von der gegnerischen Versicherung getragen.
Beratung durch einen Rechtsanwalt
Die Beratung durch einen Rechtsanwalt wird heutzutage immer empfohlen. Somit stellen Sie sicher das alle Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.
Wir arbeiten mit sehr erfahrenen Anwälten zusammen und können auf Wunsch einen Kontakt herstellen.
Auch diese Kosten werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Erstattung der Abschleppkosten
Falls Ihr Fahrzeug nach einem Unfall abgeschleppt werden musste, können Sie auch diese Kosten gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Auch die Standkosten Ihres verunfallten Fahrzeugs auf dem Hof des Abschleppunternehmens müssen Sie nicht selbst tragen.
Erstattung der Mietwagenkosten
Ist Ihr Fahrzeug nach einem Schaden nicht mehr verkehrssicher oder handelt es sich um einen Totalschaden, dann haben Sie das Recht auf einen Mietwagen.
Falls Ihr Fahrzeug nach dem Schaden verkehrssicher sein sollte, dann können Sie für die Dauer der Reparatur ebenfalls einen Mietwagen in Anspruch nehmen.
Die Klasse des Mietwagens sowie die Kosten bestimmen wir im Gutachten.
Entschädigung des Nutzungsausfalls
Da Sie Ihr Fahrzeug für die Dauer der Reparatur nicht nutzen können bekommen Sie für diese Dauer eine Entschädigung, sofern Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen.
Falls es sich bei Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall um einen Totalschaden handeln sollte, haben Sie das Recht auf eine Entschädigung für die Dauer einer Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs. Die Wiederbeschaffungsdauer wird von uns im Gutachten festgelegt.
Fiktive Abrechnung (Auszahlung aller Kosten)
Sie möchten vorerst keine Reparatur durchführen oder die Reparatur selbst in die Hand nehmen?
Dann können Sie sich die vollumfänglichen Reparaturkosten (netto), die wir im Gutachten kalkuliert haben, auszahlen lassen.