KFZ-Gutachter für Singen
- 100% kostenfrei
- Aufnahme auch bei Ihnen vor Ort
- Gutachten in wenigen Stunden
*Wir sind ganztags auch an Wochenenden und Feiertagen für Sie verfügbar.
Ihr KFZ-Sachverständigenbüro in Singen
Bei einem unverschuldeten Unfall ist ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden?
Dann sind Sie bei uns richtig, wir sind die Experten in Sachen Kfz-Gutachten in Singen und Umgebung. Unsere Ingenieure mit hohem Sachverstand und mehrjähriger Berufserfahrung kümmern sich bestens um Sie. Meistens können wir Ihnen schon einen Termin innerhalb der nächsten 24 Stunden anbieten.
Den Schaden können wir auch gerne direkt bei Ihnen vor Ort aufnehmen. Innerhalb weniger Stunden erhalten Sie in der Regel auch Ihr Gutachten.
Natürlich können wir auch die komplette Abwicklung des Unfall- und Schadengutachtens für Sie übernehmen. Damit Sie so wenig Aufwand wie möglich haben.
Unsere Leistungen in Singen & Umgebung
Schaden-/ Unfallgutachten in Singen
Ein Schadensgutachten eines Kfz-Gutachters ist im Falle eines unverschuldeten Unfalles notwendig, dadurch können die Reparaturkosten, die Wertminderung und weitere anfallende Kosten ermittelt werden. Das Unfallgutachten ist zudem die Grundlage für den Reparaturkostenausgleich und für die Versicherungszahlungen.
Oldtimergutachten in Singen
Sie möchten einen Oldtimerbewerten lassen bzw. ein Oldtimergutachten durchführen lassen? Dann sind Sie bei uns richtig. Als offizieller classic-analytics Bewertungspartner sind wir berechtigt Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge nach den Qualitätsrichtlinen zu bewerten.
Wertgutachten in Singen
Der Wert Ihres Fahrzeuges soll ermittelt werden, damit Sie dieses zum richtigen Preis verkaufen können?
Sie fürchten Nachzahlungen aufgrund von Gebrauchsspuren bzw. Beschädigungen bei der Abgabe Ihres Leasingfahrzeuges?
Wir führen eine Fahrzeugbewertung durch, ermitteln den Wiederbeschaffungswert und dokumentieren den Zustand Ihres Fahrzeuges.
Ihre Rechte nach einem Unfall
Freie Wahl eines eigenen Gutachters
Sie können und sollten Ihren KFZ-Gutachter immer selbst auswählen und beauftragen. Somit wird in Ihrem Interesse gehandelt.
Oft bietet die gegnerische Versicherung die gesamte Abwicklung des Schadens an, dies sollten sie dankend ablehnen.
Nach einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für den KFZ-Gutachter von der gegnerischen Versicherung getragen.
Beratung durch einen Rechtsanwalt
Die Beratung durch einen Rechtsanwalt wird heutzutage immer empfohlen. Somit stellen Sie sicher das alle Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.
Wir arbeiten mit sehr erfahrenen Anwälten zusammen und können auf Wunsch einen Kontakt herstellen.
Auch diese Kosten werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Erstattung der Abschleppkosten
Falls Ihr Fahrzeug nach einem Unfall abgeschleppt werden musste, können Sie auch diese Kosten gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Auch die Standkosten Ihres verunfallten Fahrzeugs auf dem Hof des Abschleppunternehmens müssen Sie nicht selbst tragen.
Erstattung der Mietwagenkosten
Ist Ihr Fahrzeug nach einem Schaden nicht mehr verkehrssicher oder handelt es sich um einen Totalschaden, dann haben Sie das Recht auf einen Mietwagen.
Falls Ihr Fahrzeug nach dem Schaden verkehrssicher sein sollte, dann können Sie für die Dauer der Reparatur ebenfalls einen Mietwagen in Anspruch nehmen.
Die Klasse des Mietwagens sowie die Kosten bestimmen wir im Gutachten.
Entschädigung des Nutzungsausfalls
Da Sie Ihr Fahrzeug für die Dauer der Reparatur nicht nutzen können bekommen Sie für diese Dauer eine Entschädigung, sofern Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen.
Falls es sich bei Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall um einen Totalschaden handeln sollte, haben Sie das Recht auf eine Entschädigung für die Dauer einer Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs. Die Wiederbeschaffungsdauer wird von uns im Gutachten festgelegt.
Fiktive Abrechnung (Auszahlung aller Kosten)
Sie möchten vorerst keine Reparatur durchführen oder die Reparatur selbst in die Hand nehmen?
Dann können Sie sich die vollumfänglichen Reparaturkosten (netto), die wir im Gutachten kalkuliert haben, auszahlen lassen.